Kevin Kühnert: AfD-Verbot lieber durch scheinunabhängige Institutionen

Die Verluste bei den Ostwahlen treiben das Parteienkartell zur neuen Diskussion eines AfD-Verbots. In der SPD-Spitze ist man sich allerdings über den Weg uneins. Parteichefin Esken drängt, aber Kevin Kühnert will das Ganze lieber durch scheinneutrale Behörden framen.

Kevin Kühnert, seines Zeichens Generalsekretär der SPD, wurde in der NTV-Sendung Beisenherz zu einer Initiative von 40 Abgeordneten der SPD, Union, Grünen und Linken gefragt, welche einen Antrag auf ein Verbot der AfD beim Bundesverfassungsgericht erwirken wollen. Kühnert selbst hat diese Initiative nicht unterzeichnet, da er befürchtet, dass sie mangels Beweisen scheitern wird.

„Ich bin dafür, dass man, egal ob wir über die AfD oder wen anders reden, die sich damit auskennen, also Geheimdienste, Sicherheitsbehörden, mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu der Einschätzung kommen zu sagen: Das wird wohl Aussicht auf Erfolg haben“, führte Kühnert aus.

Esken will durchstarten

Damit steht Kühnert im Widerspruch zu seiner Parteichefin Saskia Esken. Esken ist eine der Haupttreiberinnen des Versuchs, die AfD zu verbieten. Schon zu Beginn dieses Jahres forderte Esken, ein AfD-Verbot in regelmäßigen Abständen beständig zu prüfen. Auch jetzt fordert sie wieder von den Innenministerien der Länder und des Bundes, sie hätten Beweise gegen die AfD zu sammeln.

Kühnert ist der klügere der beiden

Doch diese Beweise sind gerade der Punkt. Kühnert ist deutlich der Klügere der beiden. Er sorgt sich darum, es könnte so aussehen, als wollten die anderen Parteien die AfD verbieten, weil sie zu stark werde. Kühnert will, dass nicht die Abgeordneten der anderen Parteien als Treiber hinter dem Verbot gesehen werden, sondern dass dieses als Werk vermeintlich neutraler Behörden, wie dem Verfassungsschutz, erscheint: „In Deutschland können nicht die einen Parteien eine andere Partei verbieten. Das wäre ja schöner Irrsinn. Nein, nein. […] Drei Verfassungsorgane, der Bundestag, die Bundesregierung oder der Bundesrat, also die Länderkammer, können einen solchen Prüfauftrag auslösen und dann muss das Bundesverfassungsgericht sich damit beschäftigen. Ich bin dafür, dass man, egal ob wir über die AfD oder wen anders reden, dass man dann einen solchen Antrag auf den Weg bringt, wenn die Behörden, die sich damit auskennen, also Geheimdienste, Sicherheitsbehörden, mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu der Einschätzung kommen: Das wird wohl Aussicht auf Erfolg haben.“

Wir werden noch viele unabhängige Experten höhren

Nur, wer besteht denn aus wem? Bundesregierung, Bundestagsmehrheit und Bundesrat? Wer besetzt das Bundesverfassungsgericht? Und wem gegenüber ist der Verfassungsschutz weisungsgebunden? Wenn das Verbotsverfahren gegen die AfD nicht nur Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht haben soll, sondern im Volk akzeptiert wird, dann wird das Kartell um Kühnerts Weg nicht herumkommen. Wir werden wohl in Zukunft noch mehr Einschätzungen unabhängiger Experten gegen Rechts zu hören bekommen.

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