Infolge der grandiosen Ergebnisse für die AfD bei den Ostwahlen taten sich einige Bundestagsabgeordnete, unter anderem der CDU-Politiker Marco Wanderwitz, zusammen, um sich um einen Verbotsantrag gegen die Alternative zu bemühen.
Nach langen Ankündigungen und mehreren großen linken Kampagnen ist es nun soweit: Dem Bundestag liegt ein von 37 Bundestagsabgeordneten unterschriebener AfD-Verbotsantrag vor, über den nun in den kommenden Wochen verhandelt werden kann. Hauptinitiator des Antrags ist der CDU-Politiker Marco Wanderwitz, der 2021 sein Direktmandat an die AfD verloren hat und bereits mehrfach aufgrund seiner Aussagen zur AfD und den Ostdeutschen in Kritik geraten ist. Neben einigen logischen Fehlern greift der Verbotsantrag auch die längst widerlegte Deportationslüge von Potsdam auf und entlarvt sich damit als eindeutig parteiisch.
Deportationslüge vor Gericht gescheitert
Im Januar dieses Jahres inszenierte das teilweise von Steuergeldern finanzierte Correctiv-Netzwerk einen Skandal rund um eine Vortragsveranstaltung in Potsdam, bei der unter anderem der identitäre Aktivist Martin Sellner über Remigration referierte. Remigration wurde dabei mit der gewaltsamen Deportation von Migranten und Staatsbürgern mit Migrationshintergrund gleichgesetzt. Correctiv selbst musste in den Monaten nach dem „Skandal“ von der Deportationslüge abrücken. Anderen linken Organisationen wie Campact, die dennoch an der Lüge festhielten, wurde dies gerichtlich untersagt.
Jurist zerpflückt Verbotsantrag
Neben der Deportationslüge gibt es jedoch noch einige weitere Schwächen in dem Verbotsantrag. So kritisiert der Jurist Christian Conrad unter anderem den „folgenschweren dogmatischen (und logischen) Fehler“, sich auf die Einstufung des Verfassungsschutzes zu beziehen, um zu beweisen, dass die AfD verfassungswidrig sei. Auch die Berufung auf einige wenige Strafverfahren gegen AfD-Politiker kann keinerlei Auswirkungen auf ein Parteiverbot haben, insbesondere da die Verfahren „allesamt nicht rechtskräftig abgeschlossen“ sind und daher die Unschuldsvermutung gilt. Insgesamt geht er davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht den Verbotsantrag „als nicht hinreichend begründet zurückweisen“ wird.
An Remigration festhalten
Der eindeutig aus politischen Gründen gestellte AfD-Verbotsantrag, der die CDU von einem unliebsamen Konkurrenten befreien soll, sollte innerhalb der AfD zu keinerlei Nervosität führen. Statt sich in vorauseilendem Gehorsam von Begriffen oder rechten Akteuren zu distanzieren, sollte der grundsätzliche Kurs, der die AfD jüngst im Osten zu fulminanten Siegen führte, bundesweit übernommen werden. Langfristig kann so der größtmögliche Einfluss auf die Gesellschaft genommen werden, und wie Kickl und die FPÖ in Österreich gezeigt haben, führt das Bekenntnis zur Remigration auch landesweit zum Wahlsieg.