Das Tariftreuegesetz sieht vor, dass Staatsanwälte künftig automatisch ermitteln müssen, wenn es Verdachtsmomente für die Behinderung von Betriebsratsarbeit gibt. Was gut klingt, bedroht den Betriebsfrieden kleiner Unternehmen und soll die Macht SPD-naher Gewerkschaften stärken.
Bislang war das Verhindern einer Betriebsratsgründung oder die Behinderung dessen Tätigkeit nach dem Betriebsverfassungsgesetz als Antragsdelikt eingestuft. Das bedeutet, dass Polizei und Staatsanwaltschaft erst tätig wurden, wenn jemand eine Anzeige, also einen Strafantrag, erstattete. Der Unterschied zwischen einem Antragsdelikt und einem Offizialdelikt hat vor allem zwei Gründe: den sozialen Frieden zu wahren und die Behörden vor Überlastung zu schützen.
Kommt es unter zwei Freunden zu einer Beleidigung, können sie sich überlegen, ob sie ein Fass aufmachen oder den Streit unter sich klären. Im letzteren Fall profitieren vermutlich sowohl sie als auch die Allgemeinheit.
Betriebsfrieden sinnlos gefährdet
Geht es nach Hubertus Heil (SPD), soll die Staatsanwaltschaft jetzt bei jedem Verdachtsfall von Behinderung einer Betriebsratsgründung ermitteln. Schon jetzt kann man in solch einem Fall Unternehmen mit mehr als fünf Mitarbeitern anzeigen. Die Zahl der Fälle, die zur Anklage gebracht werden, liegt jährlich im einstelligen Bereich. Wenn aus dem Betrieb keine Informationen in Form einer Anzeige kommen, müsste die Staatsanwaltschaft künftig somit wegen des Anfangsverdachts ermitteln, sobald kein Betriebsrat gegründet wurde. Die Zahl der betroffenen Unternehmen, über deren Betriebsfrieden künftig ein Damoklesschwert hängt, könnte im siebenstelligen Bereich liegen. Es bleibt ein Rätsel, woher die Justiz die Kapazitäten nehmen will.
Kleine Unternehmen unter Druck
Künftig steigt die Erpressbarkeit kleiner Unternehmen durch diese Regelung enorm. Darüber hinaus soll die öffentliche Auftragsvergabe künftig daran geknüpft werden, dass die Unternehmen tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände kritisiert, dass dieses Vorhaben die Auftragsvergabe teurer und bürokratischer mache und bezeichnet das Gesetz als „Tarifzwanggesetz“. Die Tarifbindung lasse sich ihrer Ansicht nach durch eine dynamischere Handhabung der Verträge viel eher verbessern.
Was will Heil damit?
Nun stellt sich die Frage, weswegen der Arbeitsminister Heil die berechtigten Argumente der Arbeitgeberverbände in den Wind schlägt. Der Verdacht liegt nahe, dass der maßgebliche Grund Klientelpolitik ist. Die SPD ist mit den Gewerkschaften eng verknüpft, die ihren Einfluss ausdehnen möchten. Mit ihrer Macht erpressen sie nicht selten die Arbeitgeber, wie in dem Fall von Betriebsräten der IG Metall, die bei VW offensichtlich überzogene Gehälter aushandeln konnten. Wohlgemerkt: Nicht für die Mitglieder, sondern für die Gewerkschaftsbonzen im Betriebsrat! Neben den finanziellen Vergünstigungen für sich selbst, wird auch linke Gesellschaftspolitik, Gleichstellungsinitiativen Antidiskriminierung zu Lasten der deutschen Arbeitnehmer usw., in nicht selten mithilfe SPD-naher Gewerkschaften durchgeprügelt.
Deutsche Arbeiter brauchen eine Vertretung ihrer eigenen Interessen
Im Gegenzug schweigen die Gewerkschaften dann, wenn es um die Interessen der einfachen Mitglieder geht. Wenn es um Deindustrialisierung und massenhafte Arbeitsplatzverluste geht, ist von den großen Gewerkschaften selten etwas zu hören. Glücklicherweise gibt es mit der Gewerkschaft Zentrum nun eine rechte Alternative mit redlichen Motiven, die das Schaffen der linken Strukturen aufdeckt.