Eilmeldung: AfD-Fraktion Thüringen erhebt Anzeige gegen Verfassungsrichter

Die Fraktion der Alternative für Deutschland im Landtag Thüringen stellt Strafanzeige gegen den Thüringer Verfassungsrichter und ehemaligen Innenminister Jörg Geibert sowie den Gerichtspräsidenten Dr. Klaus von der Weiden.

Wie die Fraktion der AfD im Thüringer Landtag durch ihren Justiziar Sascha Schlösser bekanntgab, stellt sie Strafanzeige gegen Jörg Geibert, seines Zeichens Richter am Thüringer Verfassungsgericht in Weimar, sowie gegen den Präsidenten des Gerichts Dr. Klaus von der Weiden. Der Alterspräsident des Thüringer Landtags bei seiner letzten Konstituierung, Jürgen Treutler (AfD), wird Strafantrag stellen.

CDU-Theater von Thüringen

Grund des juristischen Vorgehens der Fraktion und des ehemaligen Alterspräsidenten sind die Ereignisse um den Eklat bei der Konstituierung des derzeitigen Thüringer Landtags nach der letzten Wahl. Abgeordnete, vor allem, aber nicht nur der CDU, hatten die Eröffnungsrede durch Zwischenrufe gestört und bereits vor der Konstituierung des Landtags eine Änderung der Geschäftsordnung gefordert. Damit sollte die neue Geschäftsordnung es ermöglichen, auch einen Landtagspräsidenten zu wählen, der nicht der stärksten Fraktion angehört, welche in Thüringen die AfD stellt. Alterspräsident Jörg Treutler weigerte sich, mit Verweis auf die fortlaufend geltende Geschäftsordnung des Thüringer Landtags, den Zwischenrufen stattzugeben. Der Landtag musste vertagt werden, weil es die folgende Unordnung nicht möglich machte, auch nur einen ordnungsgemäßen Landtagspräsidenten zu wählen und somit den Landtag ordnungsgemäß zu konstituieren, wonach auch eine Änderung der Geschäftsordnung möglich gewesen wäre.

Vater Verfassungsrichter, Sohn CDU-Abgeordneter

Der Fall musste zum Verfassungsgerichtshof in Weimar, welcher im Sinne der CDU-Fraktion entschied. Einer der zuständigen Richter war Jörg Geibert, selbst CDU-Mitglied und war von 2010 bis 2014 Innenminister des Freistaates Thüringen unter Ministerpräsidentin Lieberknecht (CDU). Sein Sohn Lennart Geibert ist Abgeordneter für die CDU im Thüringer Landtag. Nach Auffassung der Fraktion der AfD hätte Geibert aufgrund seiner familiären Verbindungen von sich aus seine Befangenheit erklären müssen. Da er dies nicht tat, wäre der Gerichtspräsident von der Weiden verpflichtet gewesen, seinerseits seinen Kollegen Geibert für befangen erklären zu müssen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert