Die massenhafte und unkontrollierte Einwanderung von Syrern wurde uns 2015 von der Regierung als „kulturelle Bereicherung“ verkauft. Dieser Anschein ist schon längst nicht mehr haltbar. Erst kürzlich ereigneten sich wieder zahlreiche „Einzelfälle“. Konsequenzen? Fehlanzeige: Kriminelle Syrer werden so gut wie nicht abgeschoben!
Vergangene Woche stürmte ein 21-Jähriger Syrer in Wien eine Schule und forderte dort anwesende Schüler zur Begleichung angeblicher Schulden auf. Nach der Beiziehung des Direktors eskalierte die Situation und es kam zu einer Morddrohung, ehe der Syer die Flucht ergriff. Mittlerweile konnte der Mann in eine Justizanstalt überstellt werden. Im Polizeibericht wird aufgrund der zusammenhanglosen Sätze, die der Täter von sich gab, lediglich von einem „augenscheinlich Verwirrten“ gesprochen.
Attacke auf Frau
Ein nicht minder „verwirrter“ Syrer soll, nur einen Tag vor dem erwähnten Vorfall, für einen Polizeieinsatz in Wien-Liesing gesorgt haben. Um ihre Umhängetasche zu stehlen, soll er kurzerhand eine 46-jährige Frau angegriffen haben. Dieser war der Selbstgespräche führende und wild mit den Armen fuchtelnde Mann bereits vor der Attacke aufgefallen. Durch das engagierte Einschreiten von Passanten und Beiziehung der Polizei konnte Schlimmeres verhindert werden.
Wo bleibt das harte Durchgreifen des Innenministers?
Zwischen 2015 und August 2021 stellten 59.272 Syrer einen Antrag auf Asyl. Alleine in den ersten drei Monaten dieses Jahres waren Syrer mit 2.978 gestellten Anträgen die größte Gruppe der Antragssteller, direkt hinter Afghanen (der Heimatkurier hat berichtet). Das weitere Prozedere diesbezüglicher Antragsbearbeitungen scheint ziemlich eindeutig, denn laut des Sprechers der Asylkoordination würden Syrer und Afghanen „derzeit ausnahmslos“ einen Aufenthaltstitel zugesprochen bekommen.
Rechtliche Willkür
Eine Rechtsgrundlage, nach der jeder Syrer und Afghane, der seinen Fuß auf österreichisches Staatsgebiet setzt, pauschal Anspruch auf einen solchen Titel hat, ist dem geltenden Recht allerdings fremd. Während bei der Zuerkennung von Asyl also willkürlich gehandelt wird, sieht das bei der Abschiebung von kriminellen Syrern deutlich differenzierter aus. Hier wird sich explizit auf die Rechtsordnungen berufen, die eine solche Abschiebung angeblich nicht möglich mache.
Abschiebungen? Fehlanzeige!
Bei Abschiebungen straffälliger Asylanten wird sich ausnahmslos auf geltende Gesetze berufen. Laut Genfer Flüchtlingskonvention ist eine Abschiebung tatsächlich nur unter der Voraussetzung der Begehung eines besonders schweren Delikts zulässig. Dieser Begriff lässt jedoch erheblichen Interpretations- und Auslegungsspielraum zu. Der Fortsetzung dieser völlig verantwortungslosen Politik auf Kosten der einheimischen Bevölkerung wird also – trotz Beendigung des Kriegszustands in Syrien – bisher kein Ende gesetzt. Das zeigen auch die Zahlen: Trotz großspuriger Ankündigungen der ÖVP sind die Abschiebungen 2021 nicht gestiegen (der Heimatkurier hat berichtet).
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