Mit einer neuen Gesetzesreform will der britische Premierminister Boris Johnson künftig die Abschiebung illegaler Ausländer erleichtern. Aktuell ist aufgrund der Einschränkungen durch die Menschenrechtskonvention des Europarates nicht einmal ein Drittel der Abschiebungen erfolgreich. Das soll sich nun ändern.
Es sind erschreckende Zahlen, die das britische Justizministerium vor einigen Tagen publik gemacht hat: Sieben von zehn Abschiebungen scheitern, da sich kriminelle Ausländer in ihren Anträgen mit Erfolg auf die Menschenrechtskonvention des Europarates beziehen können. Aktuell sind daher 11.000 kriminelle Ausländer nach ihrer Freilassung auf freiem Fuß, da sie noch nicht abgeschoben werden konnten. Die Ohnmacht der britischen Behörden soll nun mit einer Gesetzesreform beendet werden.
Enge Auslegung der Konvention
Die Reform sieht vor, dass sich Betroffene künftig nur noch auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention beziehen können. Dieser regelt den Anspruch auf „Achtung des Privat- und Familienlebens“. So soll eine Abschiebung gemäß einer engen Auslegung beispielsweise nur dann verhindert werden können, wenn zum Beispiel ein enges Familienmitglied gestorben ist.
Folgen noch unklar
Sollte diese Gesetzesreform tatsächlich umgesetzt werden, ist ein neuerlicher Konflikt mit der Europäischen Union so gut wie garantiert. Insider vermuten sogar, dass ein Austritt Großbritanniens aus der Menschenrechtskonvention möglich ist. Dies wäre ein gewaltiger Schritt in Richtung nationaler Souveränität und würde viele weitere Möglichkeiten zur Eindämmung der Migration und zur Begrenzung des Bevölkerungsaustausches bieten. Erst kürzlich wurde bekannt, dass aufgrund eines Abkommens mit Ruanda keine Bootsflüchtlinge mehr nach Großbritannien kommen.
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