BRD-Innenministerin jammert von rechter Gefahr im öffentlichen Dienst: Scharfe Kritik von Chef der deutschen Polizeigewerkschaft

BRD-Innenministerin Nancy Faeser fordert bezüglich „rechtsextremistischen“ Personen, welche sich im Dienste des Staates befinden, hartes Durchgreifen. Dabei schreckt sie auch nicht vor einer möglicherweise rechtswidrigen Disziplinarrechtsänderung zurück. Dass mehr als 99 Prozent jener Bediensteten keineswegs mit derartigen Anschuldigungen in Verbindung gebracht werden können, hindert die Ministerin aber keineswegs an der medialen Inszenierung dieses vermeintlichen Problems.

Wie sich aus dem vom Bundesinnenministerium veröffentlichten zweiten Lagebericht zu „Rechtsextremisten in den Sicherheitsbehörden“ ergibt, stellte der Verfassungsschutz in 372 Fällen eine Verbindung von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst zum Rechtsextremismus oder zu sogenannten Reichsbürgern fest. Aufmerksamkeit erregte Faeser nunmehr mit der Ankündigung derartigen Fällen bzw. Verdachtsfällen kurzen Prozess machen zu wollen. Die sonst so hochgelobte Verfassung sieht dabei jedoch ein Gerichtsverfahren unter Einhaltung der Beklagtenrechte sowie die Möglichkeit der Einbringung eines Rechtsmittels vor. Wie die Ministerin den künftigen „Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundesdisziplinargesetzes“ mit der Verfassung in Einklang bringen möchte bleibt jedenfalls abzuwarten.

Polizeigewerkschafts-Chef Rainer Wendt wettert gegen Faesers Beurteilung

Der Beurteilung und Einschätzung Faesers in Sachen Extremismus widerspricht der Chef der deutschen Polizeigewerkschaft Wendt entschieden.  Wie er in einem Interview in „Tichys Einblick“ kundtat, kann er „der Innenministerin nur empfehlen, den Panikmodus zu reduzieren“. Diese müsste sich lediglich die konkreten Zahlen vor Augen führen, aus denen nachweislich eine tatsächliche Quote von weniger als 0,1% der tatsächlich nachgewiesenen Fälle unter Rechtsextremismus subsumiert werden können. Nichtsdestotrotz ist es selbstverständlich, weder rechten, linken noch sonstigen Extremismus im öffentlichen Dienst zu dulden und entsprechend zu ahnden. Wichtig scheint es jedoch, den Stellenwert ebenjener Fälle nicht ins Uferlose gehen zu lassen.

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