Die Flüchtlingsströme aus der Ukraine nach Westeuropa nehmen irre Ausmaße an: Alleine in Deutschland sind fast eine Million Menschen aus der Ukraine untergekommen. Wie viele nach dem Krieg das Land wieder verlassen werden, ist fraglich.
Dass die Flucht aus der Ukraine für zahlreiche Menschen notwendig ist, ist, auch wenn Krieg keinen Fluchtgrund darstellt, nachvollziehbar. Die Weiterreise nach Deutschland hingegen ist absolut nicht notwendig. Trotzdem halten sich nach neuesten Zahlen rund 960.000 Ukrainer in Deutschland auf.
Zusammensetzung unterscheidet sich von sonstigen Flüchtlingen
Heraus sticht die Aufteilung der Flüchtlinge nach Geschlecht und Alter: 74% sind Frauen, 36% sind Kinder und Jugendliche. Auch wenn das sympathischer klingen mag, als die mehrheitlich männlichen, erwachsenen Afrikaner und Araber, stellt das für Deutschland und die Ukraine trotzdem eine demographische Katastrophe dar. Die Ukraine hat mit rund 1,2 Kindern pro Frau eine der schlechtesten Geburtenraten Europas, Deutschland mit 1,5 Kindern pro Frau eine ähnlich zukunftsarme, vor allem wenn man bedenkt, dass davon bereits viele keine ethnischen Deutschen sind.
Hohe Integrationsbereitschaft
In der vergangenen Woche nahmen laut Bundesinnenministerium bundesweit 144.164 Menschen an Integrationskursen teil. 57 Prozent von ihnen stammten aus der Ukraine. Das klingt ebenfalls gut, und zeugt von einer gewissen Dankbarkeit gegenüber dem Aufnahmeland, das viele Araber und Afrikaner oft missen lassen. Aber auch hier darf das nicht darüber hinwegtäuschen, dass aus demographischer Sicht keine Integration stattfinden soll, da die Rückkehr möglichst aller Ukrainer das Ziel sein muss.
Massenzustrom-Richtlinie als Türöffner
Die EU beschloss im März auf Ukrainer die sogenannte „Massenzustrom-Richtlinie“ anzuwenden. Diese sieht vor, dass die Schutzsuchenden keinen Asylantrag stellen müssen, sondern erst einmal einen Aufenthaltstitel für ein Jahr erhalten und arbeiten dürfen. Wer nicht sofort Arbeit fand, erhielt zuerst Leistungen vom Sozialamt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Diese juristische Möglichkeit der Einreise ohne Kontrolle und Asylprüfung ist nicht nur aus rechtsstaatlicher Sicht extrem fraglich, sie ist auch missbrauchsanfällig und könnte genauso auf alle anderen Staaten angewendet werden.
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