„Eine wichtige Maßnahme bei der Integration dieser Menschen in den Arbeitsmarkt“, nennt Innenminister Karner die Anhebung der Zuverdienstgrenze der Ukrainer. Dass damit eine Rückkehr in die Heimatländer immer unwahrscheinlicher wird, wird zumindest billigend in Kauf genommen.
Die besondere Behandlung von ukrainischen Migranten im österreichischen Sozialsystem ist um eine Facette reicher: Die Zuverdienstgrenze für Ukrainer wurde auf die Geringfügigkeitsgrenze von 485,85 € pro Monat angehoben.
Bund setzt sich gegen Kärnten durch
Bisher war der Bund immer am „Widerstand“ des Bundeslandes Kärnten gescheitert, schließlich hat auch das rot geführte Bundesland zugestimmt. Tatsächlich war man dagegen, weil die Forderung nicht weitreichend genug gewesen sei: Alle „Asylwerber“ sollten fast 500 € pro Monat mehr verdienen können.
„Integration“ ist falsches Signal
Das anfänglich oft angeführte Argument, die Ukrainer würden nach dem Krieg in ihr Land zurückkehren, ist damit ein weiteres Mal entkräftet worden. Die Gründe, einen geregelten Arbeitsmarkt, ein sicheres Zuhause inklusive großzügigem Sozialsystem mit Sonderbehandlung für ein korruptes Land nach einem Krieg zu verlassen, sind wohl enden wollend.
Tür und Tor geöffnet
Sollte der Vorschlag aus Kärnten die erwartete Zustimmung der Meinungsmacher und der Politik finden, so könnte die Zuverdienstgrenze schon bald für alle „Flüchtlinge“ angehoben werden. Mit dem Einfallstor des Mitleids für Ukrainer, die schon längst in ihre mittlerweile wieder sichere Heimat zurückkehren könnten, wird das Sozialsystem wieder auf Kosten der Österreicher weiter ausgebeutet.
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