Über 20 Polizisten und drei Staatsanwälte haben kürzlich die Räumlichkeiten mehrerer Abgeordneter der AfD Bayern durchsucht. Die Begründung für diese gravierende Verletzung der politischen Immunität ist mehr als skurril. In einem fast zwei Jahre alten Video sollen die Beschuldigten Aussagen anderer Parlamentarier aus dem Zusammenhang gerissen und somit deren Urheberrecht verletzt haben.
Landtagsabgeordnete aller Parteien genießen normalerweise politische Immunität. Diese soll den Politiker gegen politische Willkür schützen – ein Luxus, von welchem außerparlamentarische Oppositionsbewegungen nur träumen können. Doch offenbar gilt dieses Abwehrrecht nun nicht einmal mehr für die gewählten Volksvertreter, sofern sie der einzigen deutschen Oppositionspartei angehören. In Bayern durchsuchten am Donnerstag knapp zwei Dutzend Polizisten und drei Staatsanwälte die Räumlichkeiten mehrerer Landtagsabgeordneter. Besonders dreist: Als Anlass für diesen repressiven Akt nannte die Staatsanwaltschaft ein Video, welches die Fraktion Anfang letzten Jahres veröffentlichte.
Absurde Vorwürfe
Besagtes Video, welches gemäß der Staatsanwaltschaft die Grundlage für die Razzia bildet, zeigt einen Zusammenschnitt von Reden anderer Politiker aus dem bayerischen Landtag. Soweit eigentlich unproblematisch, denn Reden von Landtagsabgeordneten dürfen selbstverständlich aufgezeichnet und veröffentlicht werden. In diesem Fall wurde allerdings Anzeige erstattet, da die getätigten Äußerungen angeblich aus dem Zusammenhang gerissen wurden. Dies stelle gemäß der Anklage eine Urheberrechtsverletzung dar. Man stelle sich vor, die AfD würde für jede noch so haarsträubend aus dem Zusammenhang gerissene Aussage die entsprechenden Organisationen verklagen. Ganze Hundertschaften von Juristen wären Tag und Nacht beschäftigt. Selbstverständlich verliefen diese Klagen allesamt erfolglos. Doch den handelnden Akteuren geht es dabei nicht um einen vermeintlichen Rechtsbruch. Stattdessen sucht man händeringend nach Gründen, eine Hausdurchsuchung genehmigt zu bekommen, um somit Druck auf patriotische Akteure auszuüben.
Hausdurchsuchungen als Waffe gegen die Opposition:
Wird eine Razzia genehmigt, so ist dies oftmals bereits der Hauptzweck eines Ermittlungsverfahrens gegen die Opposition. Obgleich die Anklage – wie in diesem Fall zu erwarten – aufgrund ihrer offensichtlichen Haltlosigkeit später fallengelassen wird, werden bei einer Hausdurchsuchung immer Computer und andere Datenträger beschlagnahmt. Auf diesen Geräten befinden sich selbstverständlich auch sensible Informationen, Namen, Kontaktdaten, Adressen und Chats, welche nur allzu häufig wie durch Zauberhand ihren Weg in die Presse finden. Besonders wenn sich unter diesen „Zufallsfunden“ nichts direkt Strafbares befindet, sondern lediglich menschliche Schwächen einzelner Mitglieder entdeckt werden, ist der Weg zur Presse oftmals kurz.
Die einzige Waffe gegen diese von der Stasi übernommenen und perfektionierten Methoden ist gelebte Solidarität im gesamten patriotischen Lager mit allen Betroffenen von Repression.
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