Er konnte nicht tatenlos zusehen wie die Kinder in seinem Schulbus täglich aufs Neue gezwungen wurden, eine Maske aufzusetzen. Deshalb ermutigte Thomas B. sie, diese abzunehmen. Der dreifache Familienvater filmte und veröffentlichte anschließend seine Ansprache an die Kinder, sowie deren Jubel. Für sein beherztes Handeln wird er nun härter bestraft als ein afghanischer Asylbewerber, der im Januar ein elfjähriges Mädchen vergewaltigte.
Kurz vor Weihnachten in der BRD: Während über 1.000 Straftäter im Zuge der Weihnachtsamnestie vorzeitig auf freien Fuß gesetzt werden, wird ein dreifacher Familienvater zu einer Haftstrafe von 14 Monaten plus 200 Sozialstunden verurteilt. Das Vergehen des 41-jährigen Schulbusfahrers bestand darin, ein Video zu veröffentlichen, wie er die Kinder in seinem Bus animierte, ihre Masken abzunehmen, um freier atmen zu können. Unterdessen ist noch kein halbes Jahr vergangen, seit ein afghanischer Asylbewerber, nachdem dieser eine Elfjährige vergewaltigt hatte, zu gerade einmal 12 Monaten auf Bewährung verurteilt wurde.
Anarchie für die einen, Tyrannei für die anderen
Gemäß dem nach außen hin propagierten Selbstverständnis der BRD besteht hier angeblich Gleichheit vor dem Gesetz. Allerdings sind in der deutschen Anarchotyrannei manche Menschen eben doch gleicher als andere. Anderenfalls wird es schwierig zu erklären, warum ein Deutscher wegen eines Verstoßes gegen das Kunsturheberrechtsgesetz eine höhere Haftstrafe auferlegt bekommt als ein afghanischer Asylbewerber, welcher ein kleines Mädchen vergewaltigt.
Die Verurteilung nach dem Kunsturheberrechtsgesetz kam zustande, da B. ohne explizite Einwilligung der Kinder bzw. deren Eltern filmte, wie sich die kleinen über ihre Maskenbefreiung freuten. Ihm wurde sogar Nötigung unterstellt, doch fiel dieser Anklagepunkt ob seiner Haltlosigkeit rasch in sich zusammen. Übrig blieb schließlich das Kunsturheberrechtsgesetz. Die Frage, warum das Urteil für den Corona-kritischen Busfahrer so hart ausgefallen ist, ist leicht beantwortet.
Thomas B. ist ein werktätiger, im Leben stehender deutscher Familienvater. Er ist ein steuerzahlender, zumindest mittelalter weißer Mann. Ihn trifft die herrschende Ideologie des Selbsthasses mit aller zur Verfügung stehenden Härte. Der afghanische Ersetzungsmigrant hingegen kommt im antideutschen Schuldkult der BRD lediglich in der Opferrolle vor. Als einem solchen Opfer lediglich schwieriger Umstände versuchen ihm die deutschen Gerichte natürlich seine lange Zukunft in der BRD möglichst offen zu halten.
Hoffnung für die Gerechtigkeit
Bisher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. In einem Berufungsverfahren wird Thomas B. zunächst vor das Landgericht Erfurt ziehen. Er führt diesen juristischen Kampf, beseelt von der Hoffnung, in der nächsten Instanz auf unabhängigere Richter zu treffen. Diese existieren teilweise noch, obgleich sie zunehmend seltener anzutreffen sind. Um derartige Ungerechtigkeit aufzudecken und in Zukunft verhindern zu können, bedarf es eines starken öffentlichen Drucks, bestehend aus Gegenöffentlichkeit und Straßenprotest.
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