Die Regierung unter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni will die NGO-Schlepperei auf dem Mittelmeer bekämpfen. Dazu wurde eine Regelung mit verschiedenen Maßnahmen verabschiedet, die es den „Rettungsschiffen“ schwerer machen soll, ihre Tätigkeiten auszuführen. Mehr als einen Anfang stellt dieses Dekret jedoch nicht dar.
Während die linken NGOs sich über eine „Aufforderung zum Ertrinkenlassen“ beklagen, sieht die Realität ganz anders aus. Die zentralen Punkte des Dekrets sind zwei Maßnahmen, die zwar die Schlepperei der NGOs erschweren könnten, sie aber keinesfalls verunmöglichen: So müssen die NGO-Schiffe nun bereits nach der ersten „Rettung“ in einen zugewiesenen Hafen zurückkehren, anstatt weitere Migranten, die sich zu einem großen Teil selbst mutwillig in „Seenot“ gebracht haben, aufzulesen. Außerdem sollen die Migranten noch an Bord der Schiffe festlegen, in welchem Land sie einen Asylantrag stellen wollen und direkt ein entsprechendes Formular ausfüllen. Damit will Italien sich vermutlich indirekt an Deutschland abputzen.
Strafen für Kapitäne
Die Besatzungen der Schiffe, die sich nicht an die Regelungen halten, müssen mit einer Strafe in der Höhe von 50.000 € rechnen. Die weitaus effektivere Handhabe dürfte aber sein, dass es zukünftig möglich sein soll, die Schiffe von Behörden konfiszieren zu lassen und in den italienischen Häfen festzusetzen. Angesichts der internationalen Förderer dieser Schiffe müssten die Strafen, sollen sie zu einem vollständigen Unterbinden der Schlepperei führen, aber deutlich härter ausfallen.
Deutschland fördert NGO-Schlepperei
Während Italien die ersten Schritte in Richtung einer notwendigen Umkehr des Migrationsstroms geht, fördert Deutschland die private „Seenotrettung“ auch noch finanziell mit. Weder die galoppierende Inflation noch die steigenden Energiepreise hindern die Ampel daran, die Schlepper-NGOs 2023 mit zwei Millionen Euro Steuergeld zu unterstützen.
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