Das Tariftreuegesetz sieht vor, dass Staatsanwälte künftig automatisch ermitteln müssen, wenn es Verdachtsmomente für die Behinderung von Betriebsratsarbeit gibt. Was gut klingt, bedroht den Betriebsfrieden kleiner Unternehmen und soll die Macht SPD-naher Gewerkschaften stärken. Bislang war das Verhindern einer Betriebsratsgründung oder die Behinderung dessen Tätigkeit nach dem Betriebsverfassungsgesetz als Antragsdelikt eingestuft. Das bedeutet, dass Polizei… Gewerkschaftsfilz verdichtet sich– Heil will Betriebsräteaufzwingen weiterlesen