Verfassungsschutz: Volk und Heimat sind „gesichert rechtsextrem“

Als politisches Instrument verfolgt der Verfassungsschutz Kritiker der multikulturellen Staatsideologie. Im Kampf gegen die Opposition werden sämtliche Register gezogen. Nun wurden die «JA», das «IfS» sowie der Verein «Ein Prozent» als verfassungsfeindlich eingestuft. Das absurde Urteil kam nicht überraschend, die wahnwitzige Begründung muss man sich dennoch vor Augen führen.

Der deutsche Verfassungsschutz (VS) hat die «Junge Alternative», das «Institut für Staatspolitik» sowie den Verein «Ein Prozent» als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Der Schritt der Staatsbehörde kam nicht überraschend: Der VS verfolgt gezielt Kritiker des etablierten polit-medialen Komplexes. Die Begründung ist bei allen drei Organisationen ident: Ein ethnischer Volksbegriff, der die Deutschen über die Staatsbürgerschaft hinaus definiert. Die Begründung ist ein bequemer Vorwand für politische Repressionen. Dennoch enthüllt sie die Realitätsferne der multikulturellen Staatsdoktrin.

Das deutsche Passvolk

Bei der Begründung für die Einstufung als «gesichert rechtsextrem» reden sich VS-Präsident Haldenwang und seine Behörde um Kopf und Kragen. Kein Wunder, versucht er doch nichts weniger als den Begriff «Volk» an sich zu entleeren. Definitionen von Volkszugehörigkeit, die über den bloßen Besitz der Staatsbürgerschaft hinausgehen, seien: «menschenwürdewidrige und demokratiefeindliche Ideologien». Gemäß Verfassungsschutz ist die einzig legitime Definition vom deutschen Volk die Gesamtsumme aller Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Wahrnehmbare Realitäten lassen sich jedoch nicht durch ideologischen Wahn verleugnen. Diese Definition gerät sogar im aktuellen Ideologiestaat mit Gesetzesartikeln in Konflikt.

Das juristische Volk

Der Grundgesetzartikel 116 unterscheidet eindeutig zwischen deutscher Staatsangehörigkeit und deutscher Volkszugehörigkeit. Letztere wird darin klar als ethnisch, also sprachlich, kulturell und durch Abstammung, definiert. Auch in der sächsischen Verfassung ist in Artikel 5 eindeutig von ethnischer Volkszugehörigkeit die Rede. Die verquere Begründung des Verfassungsschutzes für «gesichert rechtsextreme Bestrebungen» erklärt somit eigene und gültige Staatsverfassungen zu Schriftstücken mit «gesichert rechtsextremen» Inhalten. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Der VS schützt herrschende Ideologie vor Kritik.

Ein indoktrinierter Regierungsschutz 

Wenn Gerichte und Verfassungsschutz selbst gegen Recht und Gesetz verstoßen, ist schlicht keiner da, der danach ermitteln könnte. Auch realitätsferne Konstrukte halten dadurch Einzug in die Arbeit von Behörden und Gesetzestexten. Björn Höcke fasst auf Twitter die Lage treffend zusammen: «Der #Verfassungsschutz ist Teil des praktizierten Regierungsextremismus. Er schützt diejenigen, die Deutschland überwinden wollen und attackiert die Kräfte, die sich gegen die Zerstörung zur Wehr setzen. Der VS muss demokratisiert oder aufgelöst werden».

Das deutsche Volk

Die Einstufung der drei Organisationen als verfassungsfeindlich war nur die nächste Scheibe, die von der Salami abgetrennt wurde. Ein früherer Schritt war die Bezeichnung «gesichert rechtsextrem» für die Identitäre Bewegung 2020. Die Vorgehensweise des VS lief damals nach dem gleichen Muster ab – nun wird die Taktik ausgeweitet. Die ohnehin absurde Debatte wird immer weiter von der Realität entfernt geführt. Dem deutschen Volk wird das Existenzrecht abgestritten, den Deutschen ihre ethnokulturelle Identität abgesprochen. Dass der VS eine ethnische Volkszugehörigkeit als «menschenwürdewidrig» bezeichnet, offenbart die Dogmatik. Wahrhaft menschenunwürdig ist es, Völkern ihr Lebensrecht abzusprechen und die Volksangehörigen per Gesetz entwurzeln zu wollen. Der von der Einstufung betroffene Verein «Ein Prozent» veröffentlichte kürzlich einen ausführlichen Artikel zur Definition des deutschen Volkes.      

Für die Zukunft unseres Volkes

Die Beurteilung eines politisch gesteuerten Verfassungsschutzes lässt das deutsche Volk nicht verschwinden. Ebenso wenig macht es die Deutschen, die sich als Deutsche fühlen und begreifen, zu Kriminellen, wenn sie sich gegen die heimatfeindliche Politik erheben. Das Festhalten am ethnokulturellen Volksbegriff ist elementar, ansonsten öffnen sich Tür und Tor für inhaltslose, sinnenleerte Definitionen. Bei der Geschlechterdebatte (Stichwort: Dekonstruktion der Geschlechter) ist diese Entwicklung bereits rasant fortgeschritten.

Kein Verfassungsschutz und keine antideutsche Politik sollte die Deutschen davon abhalten, sich weiterhin für das Lebensrecht und die Zukunft ihres Volkes einzusetzen.   

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