Mittelmeer-Migration: NGOs und EU-Kommission gegen Italien

Selbst die lasche Symptombekämpfung einer Georgia Meloni ist selbsternannten „Seenotrettern“ zu extrem: Fünf NGOs haben die EU-Kommission kürzlich aufgefordert, gegen ein italienisches Gesetz vorgehen. Sie sehen sich dadurch in ihrer „Arbeit“ behindert.

Italien: Am vergangenen Mittwoch, den 13. Juli 2023, reichten fünf Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs) eine Beschwerde an die Europäische Kommission ein. Die EU-Kommission wird dazu aufgefordert, gegen italienisches Recht vorzugehen. Die unter Meloni erlassenen Gesetze würden mit EU-Recht konkurrieren. Die NGOs sehen sich in ihrer „Arbeit“ behindert.

EU-Kommission für Masseneinwanderung

Das neue Gesetz in Italien bezüglich „Seenotrettung“ sieht vor: NGO-Schiffe sollen sofort nach ihrem Eingreifen in einen von den italienischen Behörden zugewiesenen Hafen einlaufen. Die NGOs fühlen sich dadurch beim Aufgabeln afroarabischer Ersetzungsmigranten eingeschränkt. Die sofortige Rückkehr an die italienische Küste hält die Schiffe davon ab, noch mehr „Goldstücke“ an Bord zu bringen. Außerdem seien manche der zugewiesenen Häfen „zu weit weg„. Die EU-Kommission sieht das möglicherweise ähnlich. Es wäre nicht verwunderlich, dass sie der Beschwerde der NGOs stattgibt und entsprechend handelt.

Unterwanderung von EU-Behörden

Die Unterwanderung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) von Juristen aus dem NGO-Umfeld ist längst bekannt. Ein im April veröffentlichter Bericht des „Europäischen Zentrums für Recht und Gerechtigkeit“ stellte erhebliche Neutralitätsdefizite fest. Die juristische Arbeit sei dadurch maßgeblich beeinflusst. Von einer objektiven Sicht auf die Problematik der Mittelmeer-Migration kann nicht gesprochen werden.

Narrenfreiheit für Ersetzungsmigranten

Uneingeschränkte Rechte für Migranten sind nichts neues in der EU. Erst vor wenigen Tagen wurde der italienische Innenminister dazu aufgefordert, 18.200 Euro „Entschädigung“ an einen Pakistani zu zahlen. Das beschloss ein Gericht in Rom. Zwei NGOs waren in den Fall verwickelt. Eine Abschiebung nach Slowenien und daraufhin nach Kroatien und Bosnien-Herzegowina sei nicht rechtens gewesen. Die EU und NGOs arbeiten auf Hochtouren zusammen, um auch nur jeden Ansatz einer Remigrationspolitik zu unterbinden.

Hand in Hand für die globale Migrationsagenda

Der aktuelle Fall zeigt: Die Grenzen zwischen EU-Behörden und NGOs verschwimmen. Personelle Überschneidungen sind keine Seltenheit. Klar ist: EU und NGOs sind langer Arm und Erfüllungsgehilfen der globalen Migrationsagenda. Jede Politik, die nur ansatzweise gegen Bevölkerungsaustausch und Ersetzungsmigration gerichtet ist, wird unterdrückt.

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