Nicholas Emiliou, Generalanwalt des Gerichtshofes der EU, äußerte sich in einer richtungsweisenden Erklärung zur Aufnahme von Palästinensern aus dem Gazastreifen in europäischen Ländern. Damit hätten etwa zwei Millionen Palästinenser die Möglichkeit, ein Asylverfahren in der EU zu beginnen. Von israelischer Seite dürfte das Vorhaben begrüßt werden, da die Regierung schon länger die Ansiedlung der Gaza-Einwohner in anderen Ländern plant.
Mit seiner weit über den europäischen Raum reichenden Deutung der EU-Grundrechtecharta folgt Nicholas Emiliou, einer der elf Generalanwälte, der universalen und individualistischen Menschenrechtsideologie, die als höchstes Gut sicherlich nicht das Recht der Europäer vorsieht. Die oft staatenlosen und zu drei Vierteln unter UN-Flüchtlingsschutz stehenden Palästinenser im Gazastreifen werden dadurch ermutigt, den weiten Weg nach Europa zu beschreiten, um hier einen Asylantrag zu stellen, dessen Verfahren Monate – oder gar Jahre – dauern könnte. Monate und Jahre, in denen sie in europäischen Ländern untergebracht und versorgt werden müssten, weil eine Rückkehr nach Gaza während der israelischen Offensive keine Option sei.
Israels Vision: das Ende der Araber in Gaza
Die Situation im nahöstlichen Kriegsgebiet ist das Ergebnis eines langwierigen Konflikts, der vor drei Monaten mit einem Angriff der Hamas wieder entflammte. Nun soll er nach dem Willen israelischer Regierungsmitglieder mit der Auflösung des Gazastreifens und der Vertreibung seiner Einwohner enden. Bezalel Smotrich, Finanzminister Israels äußerte dazu: „Ich begrüße die Initiative […] zur freiwilligen Auswanderung von Gaza-Arabern in all die Länder dieser Welt. […] Der Staat Israel hingegen wird die Existenz einer eigenständigen Körperschaft in Gaza nicht länger dulden.“ Der Status berichtete über die bereits im November getätigten Aussagen und verwies auch auf ältere Planungen der Netanjahu-Regierung, die keinen eigenständigen Palästinenser-Staat vorsehen.
Europäische statt israelische Interessen
Eine der größten Hürden für Remigration und einen effektiven Grenzschutz Europas stellt die liberal-individualistische Auslegung von EU-weit geltenden Rechtsvorschriften dar. So ist auch im diesem Fall die eigentliche Interessens- und Handlungslage klar: Flüchtlinge aus Nahost müssen in Nachbarstaaten untergebracht und versorgt werden. Deutschland gehört nicht dazu. Dennoch könnte es durch das unverbindliche, aber wegweisende Framing des EUGH-Generalanwalts bald Realität werden, dass hunderttausende junger Araber die Leistungen des deutschen Sozialstaats in Anspruch nehmen dürfen. Ein weiterer Pullfaktor, dessen sich vermutlich auch der Vorsitzende des Justizausschusses in der Knesset, Simcha Rothman, bewusst ist. Im Interview mit Welt sagt der Zionist: „Ihr nehmt auch andere Flüchtlinge auf, beispielsweise aus Syrien und Afrika. Warum nicht auch aus Gaza?“
Legalistische Bürokratie des Bevölkerungsaustauschs
Durch die anhaltende Ausweitung europäischer Rechtssprechung und Rechtsschutz auf nicht-europäische Migranten, verraten die EU-Eliten die Völker, die jene Errungenschaften einst hervorgebracht haben. Undurchsichtige Bürokratiemonster, an deren Spitze oft globalistische Apparatschiks stehen, setzen die Entrechtung der Europäer zugunsten kulturfremder Ersetzungsmigranten durch. Legalistische Framing-Tricks sollen Legitimität vortäuschen – doch die ist schon lange verwirkt. Eine konsequent pro-europäische Rechtsprechung kann und muss Teil einer erfolgreichen Remigrationsstrategie sein.