Ausweisungen und Abschiebungen funktionieren europaweit weiterhin nicht so, wie sie es sollten. Eurostat zeigt: Nur 29 Prozent aller aus der EU Ausgewiesenen ziehen tatsächlich in ein Nicht-EU-Land.
Im zweiten Quartal 2024 wurden über 90.000 Menschen aus der Europäischen Union ausgewiesen, nur 25.825 verließen tatsächlich den Staatenverbund. An der Spitze dieser traurigen Zahl steht Frankreich. 31.195 Ausweisungen wurden erteilt, weniger als 5.000 Menschen kamen ihnen nach. Das sind gerade einmal 16 Prozent.
Das EU-Rückkehrerprogramm
Hauptverantwortlich sind die Vorgaben der Europäischen Union. Wer ausgewiesen wird, bekommt erst einmal eine Beratung angeboten. Dann kann er sich für ein freiwilliges Rückkehrerprogramm entscheiden. Sollte er dies tun, gelangt er in das „Assisted Voluntary Return and Reintegration Program“ oder AVRR-Programm. Dieses Programm soll vor und nach der Ausreise Hilfestellung geben.
Hört sich nach Remigration an, ist es aber nicht
Das hört sich nach einem Remigrationsprogramm an. Nur nehmen es kaum Menschen in Anspruch. Sollte jemand ablehnen, so wird er theoretisch zwangsweise abgeschoben und verliert seinen Anspruch auf die erwähnte Unterstützung. Wer sich die Vorgaben der EU ansieht, weiß allerdings schon, dass kein Illegaler vernünftigerweise auf diesen Deal eingehen wird.
EU-Vorgaben verhindern Remigration
Das Zusammenspiel von drei EU-Vorgaben sorgt für die nahezu unbegrenzte Ausnutzbarkeit des Systems: Erstens müssen die angewendeten Zwangsmaßnahmen der Verhältnismäßigkeit entsprechen, was in der Praxis bedeutet, dass Krankstellen, das Verstecken eines Kindes oder simple Gegenwehr oft genug die Abschiebung verhindert. Zweitens gilt ein ähnliches Verhältnismäßigkeitsprinzip für die Abschiebehaft, was bedeutet, dass die Betroffenen bald wieder freigelassen werden müssen, wenn sich ihre Abschiebung aufgrund irgendwelcher, meist von ihnen selbst verursachter Komplikationen verzögert. Drittens schließlich ist es den EU-Staaten verboten, Migranten in einer rechtlichen Grauzone zu halten. Das heißt: Wer nicht abgeschoben wird, muss irgendeine Form von Aufenthaltstitel bekommen, sei es die sogenannte Duldung.
Angesichts der Tatsache, dass europäische Sozialleistungen höher sind als das Durchschnittseinkommen vieler Herkunftsländer, ist es kein Wunder, dass nur wenige Migranten sich auf die Rückkehrprogramme einlassen.